Sachverständigenkosten
In der Regel erfolgt die Abrechnung der Sachverständigenkosten im Haftpflichtschadensfall direkt mit der regulierenden Versicherung (Abtretungserklärung im Rahmen der Auftragserteilung).
Benötigen Sie ein Gutachten im Vollkasko- bzw. Teilkaskoschadenfall von uns, sollten Sie sich eine schriftliche Übernahmebestätigung der Sachverständigenkosten durch Ihren Versicherer einholen.