Gutachten warum?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden sind sie, um Schadenersatz zu erhalten, verpflichtet dem Schädiger nachzuweisen welcher Schaden ihnen entstanden ist.
Nur durch das beweissichernde Gutachten können sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung, auch zeitlich nach einer eventuellen Reparatur des Fahrzeuges, den Schaden nachweisen.
Sollte es im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gegenseite kommen, sind sie mit dem beweissichernden Gutachten auf der sicheren Seite. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt reicht dann nämlich nicht aus.