Beweissicherung:
Das beweissichernde Gutachten zeigt u.a. auf, in welchem Zustand sich das Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadensereignis befand. Hierzu gehören instand gesetzte Vorschäden und nicht instand gesetzte Vorschäden (sogenannte Altschäden).
Ebenso gehört es zur Beweissicherung den aktuellen Schaden zu erfassen, zu dokumentieren und von den Altschäden abzugrenzen.
Nur durch das beweissichernde Gutachten können sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung, auch zeitlich nach einer eventuellen Reparatur des Fahrzeuges, den Schaden nachweisen.
Sollte es im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gegenseite kommen, sind sie mit dem beweissichernden Gutachten auf der sicheren Seite. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt reicht dann nämlich nicht aus.